Landratswahl: Finanzen

Zurück zur Kandidatenseite
Zurück zur vorherigen Seite

Finanzen

Der Landkreis Ebersberg hat sich einer momentan ruhenden Popularklage gegen den kommunalen Finanzausgleich angeschlossen. Grund ist die Höhe der Bezirksumlage.
Ist die Klage für Sie eine Notwendigkeit, um die Verschuldung des Landkreises „in den Griff“ zu bekommen oder ist sie eine Endsolidarisierung der wirtschaftlich starken Kreise?

  1. Dr. Ernst Böhm: Die Popularklage gegen den kommunalen Finanzausgleich ist von grundsätzlicher Bedeutung und deshalb zu begrüßen. Eine Entsolidarisierung sehe ich hierin nicht. Allerdings wird die Entschuldung des Landkreises nur durch effizientes Wirtschaften möglich sein: 2 Euro sparen, 1 Euro investieren – insbesondere in Bildung.
  2. Reinhard Oellerer: Die derzeit ruhende Popularklage hat nicht, wie Ihre Frage suggeriert, die Höhe der Bezirksumlage zum Inhalt. Die Popularklage hat das Ansinnen, die finanzielle Ausstattung der Kommunen insgesamt planbarer und gerechter zu gestalten. Derzeit erhält der Bezirk Oberbayern rund 90% seiner Gelder durch die Kommunen über die Bezirksumlage. Nur ca. 10% steuert der Freistaat durch die sogenannten FAG-Mittel bei. Diese werden jedes Jahr neu verhandelt und so „nach Kassenlage“ vergeben und nicht am Bedarf orientiert. Die sozialen Aufgaben des Bezirks steigen wegen des demographischen Wandels und des Wandels unserer Gesellschaft. Steigende Fallzahlen brauchen eine sichere Finanzierung am Bedarf orientiert. Dazu müssen sich unserer Meinung nach neben den Kommunen auch der Freistaat und der Bund beteiligen. Die Popularklage zielt darauf ab, die Kommunen insgesamt zu stärken und die Finanzierung des Bezirks auf eine solide Basis zu stellen. Es geht also nicht um eine Entsolidarisierung, im Gegenteil.
    Die Klage hat bereits dazu geführt, einen besseren Ausgleich zwischen den Landkreisen untereinander zu erreiche, die jedoch nicht einseitig zu Gunsten der „reichen Landkreise“ gingen, sondern auch kleinere Gemeinden über eine Besserstellung bei der sogenannten Einwohnerveredelung im Rahmen der Berechnung der Schlüsselzuweisungen begünstigen. Die Fraktion der Grünen hat dafür gestimmt, die Klage nicht weiter aufrecht zu erhalten, um die Verhandlungsposition des Bayerischen Landkreistags zu stärken, der sich für einen gerechten Ausgleich zwischen allen bayerischen Landkreisen einzusetzen hat – gegen die Stimmen aller anderen Parteien.
    Als Landrat wird es natürlich auch meine Aufgabe sein, eine Übernivellierung durch den Finanzausgleich zu verhindern. Dies scheint mir derzeit nicht mehr der Fall zu sein.
    Verbesserungen beim kommunalen Finanzausgleich können einen Beitrag zur Entschuldung
    leisten, andere Komponenten wie die angemessene Höhe der Kreisumlage oder höhere Zuweisungen des Bundes zu den Kosten der Unterkunft sind weitaus bedeutungsvoller.
  3. Toni Ried: Die Popularklage ist ein Mittel, die die finanzielle Situation der Kommunen entspannen soll. Tatsache ist aber, daß es ohne Sparmaßnahmen in den Gremien keine verantwortliche Politik gibt. Sparmaßnahmen -nicht populistisch in der Fläche, sondern im Detail.
  4. Robert Niedergesäß: Das hat m.E. primär nichts mit der Verschuldung zu tun, sondern insbesondere mit Gerechtigkeit. Das Umlagesystem ist insgesamt ungerecht, wenn ein Landkreis nach der Umlageberechnung auf einem der letzten Plätze liegt, obwohl er in der Wirtschaftskraft ganz oben liegt. Ein vernünftiges Ausgleichssystem unterstütze ich, nicht aber eine überzogene Regelung. Solidarität ist keine Einahnstraße!

    Und natürlich muss der Landkreis auf seine Finanzen achten, schließlich muss er investieren, insbesondere in die Bildung. Ferner finanziert sich der Landkreis über die Kreisumlage durch die Gemeinden, die das Geld auch dringend benötigen. Wenn eine Klage zu einer gerechteren Lösung im solidarischen Verbund führt, dann unterstütze ich sie.

Weiter zur nächsten Frage.