Landratswahl: Fragen an Hr. Niedergesäß

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Fragen an Herrn Niedergesäß

Derzeit liegt uns von Herrn Niedergesäß noch keine Antworten vor.

  1. Werden sie auch wie in der Gemeinde Vaterstetten bei strittigen Themen die Bürger des Landkreises per Bürgerentscheid abstimmen lassen?

    Antwort von R.Niedergesäß: Ich bin ein Freund einer engen Bürgerbeteiligung: ob Bürgerentscheide, Bürgerversammlungen zu gesonderten Themen, Bürgerbefragungen, gemeinsame Arbeitskreise … In zwei Fällen habe ich in meiner Amtszeit hier einen Bürgerentscheid initiiert und durchgeführt, weil es um zentrale Fragen für unsere Gemeinde ging. Wenn sich auf Landkreisebene auch so eine Situation ergeben sollte, in der ein Bürgerentscheid zielführend wäre, dann möchte ich diesen bewährten Weg gerne wieder gehen. Schließlich sind wir für die Bürger da!

  2. Als Bürgermeister von Vaterstetten haben Sie den Ausbau des Gewerbegebiets Parsdorf gegen die Widerstände nahezu aller Nachbargemeinden vorangetrieben. Werden Sie sich als Landrat weiterhin für den Ausbau des Gewerbegebiets Parsdorf einsetzen?

    Antwort von R.Niedergesäß: Das Verfahren für das Parsdorfer Gewerbegebiet ist ja nun weitestgehend abgeschlossen. Ich habe für die Zukunft viel daraus gelernt, auch für den Landkreis. Anlass der Kritik war ja nicht in erster Linie das Gewerbegebiet an sich. Vaterstetten hat bis heute im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden – auch die, die sich jetzt beschwert hatten – sehr viel weniger Gewerbegebiete. Im Zentrum der Kritik stand das vom Investor geplante Einzelhandelszentrum. Hätten wir im Vorfeld erahnen können, welche Kritik sich hier anbahnen würde, wären wir diesen Weg vermutlich nicht gegangen, denn kein vernünftiger Kommunalpolitiker legt sich freiwillig gerne mit fast allen seinen Nachbarn an! Die jetzige Lösung ist vernünftig: für die Parsdorfer Bürger gibt es eine wohnortnahe Lebensmittelversorgung, aber kein Einkaufszentrum, das den Einzelhändlern in den Nachbargemeinden wehtun könnte – ein fairer Kompromiss!

    Den künftigen Landrat betrifft die Entwicklung des Parsdorfer Gewerbegebiets nicht (mehr). Zum einen liegt die Planungshoheit bei den Gemeinden und nicht beim Landkreis. Der Landkreis kann / darf nur bei einzelnen Fachfragen wie z.B. Naturschutz, Immissionsschutz und Verkehr mitreden. Ferner profitiert auch der Landkreis von neuen Gewerbegebieten: es entstehen Arbeitsplätze und über die Kreisumlage fließt auch ein Anteil der Gewerbesteuer an den Landkreis. Sollten in Zukunft vergleichbare nachbarschaftliche Konfliktfälle eintreten, würde ich mich als Landrat hier gerne moderierend einbringen.

  3. Ihre Nominierungsrede zur Landratskandidatur hat zu heftiger Kritik bei Naturschützern und politischen Gegnern geführt. Sie sehen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ebersberg einen Handlungsbedarf und es werde Ihnen manchmal „finster vor Augen“. In einer Pressemitteilung (Link siehe oben) erklären Sie per Überschrift „Niedergesäß steht zum Naturschutz“. Leider klären Sie in der PM die Vorwürfe nicht auf, welchen Handlungsbedarf Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde sehen. Ebenso ist ein Zusammenhang zwischen der Überschrift zu dem Inhalt der Pressemitteilung nur schwer herzustellen.
    • Bitte beschreiben Sie detailliert den Handlungsbedarf bei der Unteren Naturschutzbehörde, der Sie zu dieser Aussage verleitet hat und welche Maßnahmen wollen Sie einleiten?

      Antwort von R.Niedergesäß:
      Ich verstehe ein Rathaus oder ein Landratsamt grundsätzlich als Dienstleistungsbetrieb für die Bürger. Mein Ansatz ist Information, Kommunikation und Dialog. Mir sind gerade in den letzten Monaten sehr viele Beispiele genannt worden, die darauf schließen lassen, dass hier in der UNB Optimierungsbedarf besteht.

      Ein Beispiel: Im Kreistag wurde auch mit meiner Stimme ein Antrag meines CSU-Kollegen Martin Lechner beschlossen, in ausgewiesenen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten eine Anleinpflicht für Hunde in der Vogelbrutzeit zu erlassen. Verbunden damit ist auch ein Begehungsverbot von Spazierwegen für Fußgänger. Sämtliche Gebiete dieser Art liegen im Süden des Landkreises. Die UNB hat dann über den Antrag hinaus das sog. Schwabener Moos mit in diese Verordnung einbeziehen wollen. Das Schwabener Moos war aber nicht Bestandteil des Antrages und fällt auch nicht in die entsprechenden Kategorien von Schutzgebieten. Markt Schwaben ist eine flächenmäßig kleine Gemeinde und das Schwabener Moos das einzige Naherholungsgebiet, direkt neben dem Sportzentrum. Es haben sich dann generationenübergreifend Bürger aus Markt Schwaben zusammengetan und auf 15 Seiten einen alternativen Lösungsvorschlag erarbeitet, der auf Information und Kommunikation setzt. Dieser sehr interessante Vorschlag wurde von der Behörde abgelehnt und die Verordnung durchgesetzt. Dagegen bin ich klipp und klar, weil eine Verordnung nicht der erste Schritt sondern der letzte Weg sein kann, vor allem dann, wenn es in den letzten Jahrzehnten keine nachweisbaren Zwischenfälle gegeben hat und man zunächst einmal einen anderen Weg hätte versuchen können. Hier ist seitens der Behörde im Umgang mit den Bürgern nach meiner Überzeugung so gut wie alles schief gelaufen.

      Wenn Sie wünschen, kann ich gerne weitere Beispiele nennen!

    • Erklären Sie bitte den Wählern, wie Sie den Naturschutz im Landkreis Ebersberg voranbringen wollen.

      Antwort von R.Niedergesäß: Naturschutz ist eine Pflichtaufgabe und die Bewahrung der Schöpfung ist mir eine unumstößliche Verpflichtung. Soweit zum Grundsätzlichen. Auch in unseren Nachbarlandkreisen gilt dieser Grundsatz und die entsprechenden Gesetze. Hier wird Naturschutz aber etwas bürgernäher und kommunikativer betrieben. Auch hierzu gibt es Beispiele. Ein wichtiger Partner im Naturschutz sind die Landwirte, denn unser Landkreis besteht zu über 85 % aus Feldern, Wiesen und Wäldern. Es sind die Landwirte, die unsere Kulturlandschaft in den letzten Jahrhunderten zu dem gemacht haben, was sie heute ist. Natur hat sich aber immer verändert und weiterentwickelt. Und wer wie die Landwirte sein Eigentum bearbeitet, z.B. um damit Lebensmittel zu produzieren, der darf nicht gleich als Naturfrevler eingestuft werden.

      Ich plädiere für mehr Partnerschaft im Naturschutz, für ein Miteinander. Ich plädiere für neue Wege, für pädagogische Konzepte und nicht für voreilige Verordnungen! Ich möchte bestehende Spielräume nicht gegen, sondern für die Menschen nutzen. Es gibt tolle Projekte, den Menschen Natur fast auf spielerische Weise Nahe zu bringen, z.B. auch ein Kletterwald, wie wir ihn in Vaterstetten gegen den Wunsch der Naturschutzbehörde realisieren werden. Oder auch der Klimaschutzlehrpfad der in unserer Gemeinde im Parsdorfer Hart bald eröffnet wird. Gemeinsam erreichen wir mehr als gegeneinander!

  4. Auf die Frage der Süddeutschen Zeitung nach Strategien für die Energiewende regen Sie die Umstellung der landkreiseigenen Fahrzeugflotte auf E-Fahrzeuge an. In Ihrer Zeit als Bürgermeister der Gemeinde Vaterstetten hatten Sie ja bereits Gelegenheit, hier tätig zu werden.
    Wieviele Fahrzeuge hat die Gemeinde Vaterstetten in Ihrer Zeit als Bürgermeister durch E-Fahrzeuge bereits ersetzt?

    Antwort von R.Niedergesäß: Das Thema der e-Fahrzeuge ist ja noch relativ jung. Zunächst haben wir gemeinsam mit e-on eine Stromtankstelle im Vaterstettener Parkhaus an der S-Bahn eingerichtet, die wir nach einem Jahr in unsere Verpflichtung übernommen haben. Dann haben wir letztes Jahr auf meine Initiative hin ein e-Fahrzeug für unseren Baubetriebshof, über Werbung finanziert, erworben. Leider kosten diese Fahrzeuge derzeit noch das Doppelte als normale Fahrzeuge. Wir werden künftig bei Fahrzeugneubeschaffungen im Einzelfall sehr genau die Anschaffung eines e-Fahrzeuges prüfen. Ich hoffe, dass die Technik hier auch zügig voranschreitet.

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